| Mitgliederstatus | |||
| Ordentliche Mitglieder
Als ordentliche Mitglieder können folgende Personen aufgenommen werden:
Ausserordentliche Mitglieder Als ausserordentliche Mitglieder können folgende Personen aufgenommen werden:
Freimitglieder Nach zehnjähriger Mitgliedschaft wird ein Mitglied, auf gestelltes Gesuch, vom Vorstand zum Freimitglied ernannt, wenn es seine berufliche zahnärztliche Tätigkeit völlig aufgegeben hat. Ehrenmitglieder Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, die sich um die präventive und/oder restaurative Zahnmedizin besondere Verdienste erworben haben. Gastmitglieder Als Gastmitglieder können folgende Personen aufgenommen werden:
Kollektivmitglieder Als Kollektivmitglieder können Gesellschaften und Institutionen aufgenommen werden, welche sich mit den Aufgaben der SVPR identifizieren und zur Entwicklung der Vereinigung beitragen.
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